Es stehen ein EA und Anwälte für diese Demonstration/Aktion zur Verfügung EA: 0031-643136945
Wenn du festgenommen wirst, verlange eine/n Anwältin/alt und bestehe darauf selbst wenn die Polzei dir erzählt, dass die/der Anwältin/alt beschäftigt wäre oder sie sie/ihn nicht erreichen könnten. Verweiger jede Aussage gegenüber der Polizei. Du hast das Recht zu schweigen! Alles was du sagst wird nur gegen dich oder andere Leute verwendet werden. Unterschreibe nichts!
Wenn du für eine Ordnungswidrigkeit (unerlaubtes Betreten einer Örtlichkeit) festgenommen wirst, hast du kein Recht auf einen Anwalt. Wenn deine Personalien festgestellt wurden, muss dich die Polizei nach 6 Stunden gehen lassen (denke daran, dass die Zeit zwischen Mitternacht und 9 Uhr morgens nicht zählt). Falls du anonym bleibst (du erhältst eine NN Nummer) können sie dich für weitere 6 Stunden festhalten.
Wenn du für eine Straftat verantwortlich gemacht und festgenommen wirst, hast du das Recht deinen Anwalt vor dem ersten Verhör zu sehen. Für manche Vergehen (nicht Befolgen offizieller Anweisungen) kannst du bis zu 6 Stunden festgehalten werden. Für andere Vergehen kannst du in Untersuchungshaft genommen werden; inverzekeringstelling (z.B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Vandalismus). Die Inhaftierung kann bis zu 3 Tagen dauern. Menschen, die sich nicht ausweisen können/wollen können jederzeit in U-Haft genommen werden. Nach 3 Tagen musst du wieder freigelassen werden oder einem Richter vorgeführt werden, der entscheidet, ob ihr weiter in Haft bleibt.
Manchmal werden Menschen, die sich nicht ausweisen wollen /können, in Migrationshaft genommen nachdem die U-Haft abgelaufen ist, da die Polizei weder ihre Identität noch Nationalität kennt. Wenn ihr euch nicht ausweisen wollt, stellt sicher, dass es jemanden gibt, die/der weiß wo eure Dokumente sind, falls ihr euch später doch dazu entscheiden wollt eure Personalien bekanntzugeben.
Anwälte: Ineke van Den Brûle
Für weitere Fragen kannst du immer den EA anrufen: 0031-643136945